Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist wie eine Berufsgenossenschaft Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wiederum ist wie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eine Säule des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VII.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist ein Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst. In ihr sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesetzlich unfallversichert. Also Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landes, der Kommunen etc. Darüber hinaus ist sie die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Alle Kindergartenkinder, Schüler und Studenten sind wie Arbeitnehmer auf dem Weg zu Bildungseinrichtung und in der Bildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Aber auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, Hausangestellte, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen u.v.a. sind gesetzlich gegen

  • Arbeits- und Schulunfälle,
  • Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück und
  • Berufskrankheiten

versichert.

Über sechs Millionen Menschen sind gegenwärtig bei uns versichert. Darunter bilden die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder in Tagesstätten mit mehr als vier Millionen die größte Versichertengruppe. Für die Versicherten selbst ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat ihren Sitz in Düsseldorf (Zentrale) und ist mit zwei Regionaldirektionen in Düsseldorf und Münster (Rheinland und Westfalen-Lippe) in NRW vertreten. Die Regionaldirektion Westfalen-Lippe ist mit zwei weiteren Standorten (Dortmund und Gütersloh) auch in der Region präsent.

Die Mitgliedsunternehmen bilden ein breites Spektrum ab. Beispiele: Stadtverwaltung einer Großstadt mit mehreren tausend Beschäftigten, Universitätskliniken, Sparkassen, Entsorgungsbetriebe, Zoos und kommunale Zweckverbände mit nur wenigen Beschäftigten.

„Wir machen bei der Initiative mit, weil

  • durch die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Kooperationspartner die Verbreitung betrieblicher Gesundheitsförderung leichter zu erreichen ist,
  • wir der Meinung sind, dass insbesondere für Klein- und Mittelunternehmen und kleinere öffentliche Verwaltungen die überbetriebliche Unterstützung und Beratung durch die Kooperationspartner in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der betrieblichen Gesundheitsförderung sehr sinnvoll ist und
  • wir von dem Nutzen eines Netzwerkes überzeugt sind. Wer in ein Netzwerk investiert, wird vielfältigen Nutzen haben: Wissen, Produkte, Beziehungen und mehr.“

„Erfahren Sie mehr über uns!“