Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK NORDWEST hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.inga-muensterland.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.inga-muensterland.de ist mit der BITV 2.0 und dem BGG derzeit nicht komplett vereinbar.

Die Agentur T-Systems Multimedia Solutions GmbH hat den Internetauftritt am 30.07.2021 nach dem WCAG-Verfahren getestet. Der Internetauftritt ist derzeit nicht konform zur BITV 2.0.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind u. a. nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
  • Die Semantik von Tabellen ist zu verbessern.
  • Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
  • Das Farbschema erfüllt nicht die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
  • Die Tastaturbedienung, insbesondere von Overlays, muss optimiert werden.
  • Formulare müssen in Details verbessert werden (insbesondere Funktionen zur Autovervollständigung).
  • Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.

Die nichtkonformen Inhalte werden in zwei Stufen geändert. In Stufe 1 werden zeitnah technische Anforderungen umgesetzt. In Stufe 2 (Anfang 2022) werden Design- und Layoutanforderungen realisiert. Bei allen Anforderungen ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen finanziell sinnvoll sind, da die Anpassungen durch Versichertengelder vorgenommen werden und diese nur zweckgebunden genutzt werden dürfen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2021 erstellt. Sie wird nach der Re-Auditierung durch die Agentur T-Systems Multimedia Solutions GmbH angepasst.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:

barrierefreiheit.online@nw.aok.de
Stefan Scheider
Unternehmensbereich Kunde & Markt
AOK NORDWEST

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 855 – 5
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik